1955
Nachdem die Förderungsgemeinschaft des Instituts für Schwingungsforschung e. V. die Anforderungen für einen gemeinnützigen Verein erfüllen konnte, betrieb sie in Verbindung mit der TU Berlin ab Herbst 1955 das Heinrich-Hertz-Institut. Die Wiedereröffnung des Instituts fand am 1. Oktober 1955 statt.
Die Förderungsgemeinschaft des Heinrich-Hertz-Instituts hatte am 20. September 1955 im Rahmen einer zweiten Mitgliederversammlung die Änderung ihrer Satzung beschlossen. Fortan erfüllte sie die gesetzlichen Anforderungen für einen gemeinnützigen Verein. So konnte sie künftig als eingetragener Verein in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin das Institut betreiben. Die Wiedereröffnung des Heinrich-Hertz-Instituts erfolgte am 1. Oktober 1955.
Der Vorstand der Förderungsgemeinschaft setzte sich fortan aus sechs Personen zusammen: Dr. Frenze fungierte als Vorsitzender, seine Stellvertretung übernahm Rektor Prof. Dr. Lorenz. Die Position des Schatzmeisters fiel Dr. Klemm zu und Dr. Herz die des Präsidenten. Zu dem Vorstandskreis zählten außerdem Prof. Dr. Nestel sowie Oberpostrat Dr. Moench, der als geschäftsführendes Vorstandsmitglied tätig war.
Der Aufbau entsprach in seinen wesentlichen Grundzügen dem Institut, das Prof. Dr. Wagner 25 Jahre zuvor gegründet hatte. So wurde die Einrichtung wieder in seine vier ursprünglichen Abteilungen Hochfrequenztechnik, Akustik, Mechanik und Fernmeldetechnik untergliedert. Die jeweiligen Leitungen übernahmen die Professoren Dr. Gundlach, Dr. Cremer, Dr. Matthieu und Dr. Rothert.