Rückkehr nach Berlin-Charlottenburg: Das neue Heinrich-Hertz-Institut nimmt Gestalt an

1955

Die Neugestaltung des Instituts nahm in der Nachkriegszeit weiter ihren Lauf. Die Förderungsgemeinschaft des Instituts für Schwingungsforschung e.V. sollte wieder als privater Träger agieren. Dazu musste sie zunächst die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Als Mitglied des Vereins hatte die Firma Telefunken bereits 1950 schriftlich beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg um einen Notvorstand ersucht, der die Regelung der Vermögensansprüche des Fördervereins klären sollte. Diesen Posten trat Prof. Dr. Leithäuser an, der ab Dezember 1953 aber nicht mehr zur Verfügung stand. Daraufhin übernahm Oberpostrat Dr. Mönch die Funktion.

Kurz darauf kam im Januar 1954 eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Fördergemeinschaft zusammen, die eine neue Satzung beschloss. Die Anwesenden legten in dieser Versammlung fest, dass der Name des Vereins fortan „Förderungsgemeinschaft des Heinrich-Hertz-Instituts für Schwingungsforschung e.V.“ lauten sollte. Der Zweck sei vor allem „die Förderung der Forschungsarbeiten des Heinrich-Hertz-Instituts für Schwingungsforschung und die Gewährung von Stipendien an junge begabte Forscher dieses Instituts“. Nach dieser Mitgliederversammlung galt die Zukunft des Instituts schon als sicher – dennoch dauerte es fast zwei Jahre, die Neugestaltung zu konkretisieren.

Am 1. Oktober 1955 wurde das neue Heinrich-Hertz-Institut für Schwingungsforschung eröffnet. Die Professoren Dr.-Ing. Cremer, Dr.-Ing. Gundlach, Dr. phil. Matthieu sowie Dr.-Ing. Rothert fungierten fortan als Abteilungsvorstände. Sowohl fachlich als auch organisatorisch konnte die neue Leitung an die Arbeit von Prof. Karl Willy Wagner 1936 anknüpfen.